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   VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609   

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VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609 (https://dejure.org/2021,6677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2021 - 20 NE 21.609 (https://dejure.org/2021,6677)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2021 - 20 NE 21.609 (https://dejure.org/2021,6677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    12. BayIfSMV § 12; IfSG § 5 Abs. 1 S. 1, § 28 Abs. 6 S. 3, § 28a Abs. 3, § 32; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 6
    Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag, Versorgung, Leistungen, Dienstleistungen, Erkrankung, Anordnung, Wirksamkeit, Vergleich, Geschwindigkeit, Verkauf, Feststellung, Hauptsache, Rechtsschutzverfahren, betrug, einstweilige Anordnung, einstweiligen Anordnung, Erlass einer einstweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingte Schutzmaßnahmen zur effektiven Eindämmung des Infektionsgeschehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Nach diesen Maßstäben geht der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) davon aus, dass die Erfolgsaussichten der Hauptsache offen sind.

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    cc) Der Senat hegt allerdings Zweifel, ob die Regelungen des § 12 12. BayIfSMV als Ganzes gesehen noch mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren sind (vgl. hierzu auch OVG Saarland, B.v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 - juris).

    Im Ergebnis dürfte im hier zu entscheidenden Fall ein entsprechender Verstoß jedoch deshalb nicht zu einem Anspruch der Antragstellerin auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 12 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV führen, weil die Voraussetzungen für den Erlass der angegriffenen Norm - wie oben dargelegt - derzeit erfüllt sind und aus einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls im Grundsatz kein Anspruch auf Normaufhebung folgt (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - juris Rn. 44 ff.; BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f.; Wollenschläger in v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, § 3 Rn. 316; anders wohl OVG Saarland, B.v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 - juris).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    (1) Hierzu verweist der Senat zunächst auf seine bisherige Rechtsprechung zur Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie (vgl. BayVGH, B. v. 25.2.2021 - 20 NE 21.460, BeckRS 2021, 3819, B. v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - BeckRS 2021, 2697).

    Der gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob der Verordnungsgeber von sachlichen Erwägungen ausgegangen ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 20 NE 21.367 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Im Ergebnis dürfte im hier zu entscheidenden Fall ein entsprechender Verstoß jedoch deshalb nicht zu einem Anspruch der Antragstellerin auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 12 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV führen, weil die Voraussetzungen für den Erlass der angegriffenen Norm - wie oben dargelegt - derzeit erfüllt sind und aus einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls im Grundsatz kein Anspruch auf Normaufhebung folgt (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - juris Rn. 44 ff.; BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f.; Wollenschläger in v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, § 3 Rn. 316; anders wohl OVG Saarland, B.v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 - juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Ob die vom Gesetzgeber in § 28a Abs. 6 Satz 3 IfSG gemachten Vorgaben im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020: BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - juris Rn. 28 ff.) ausreichend sind, lässt sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilen und muss deshalb einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben durch eine in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen bisher nicht zuverlässig einzuschätzende Pandemie, vor der zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06

    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Im Ergebnis dürfte im hier zu entscheidenden Fall ein entsprechender Verstoß jedoch deshalb nicht zu einem Anspruch der Antragstellerin auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 12 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV führen, weil die Voraussetzungen für den Erlass der angegriffenen Norm - wie oben dargelegt - derzeit erfüllt sind und aus einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls im Grundsatz kein Anspruch auf Normaufhebung folgt (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 u.a. - juris Rn. 44 ff.; BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f.; Wollenschläger in v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, § 3 Rn. 316; anders wohl OVG Saarland, B.v. 9.3.2021 - 2 B 58/21 - juris).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2907

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Auch wenn Infektionszahlen nicht ansteigen, sich aber auf einem zu hohen Niveau "seitwärts" bewegen, können die Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorliegen, zumal das Infektionsgeschehen schnell kippen und es wieder zu einem exponentiellen Wachstum der Neuinfektionen kommen kann (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - NJW 2021, 178 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    a) Der Senat geht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass die angegriffene Maßnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV mit § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 14 IfSG eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
    Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870

    Begrenzung der Kundenhöchstzahl im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.460

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 07.03.2021 - 20 NE 21.469

    Abgelehnter Normenkonrtollantrag im Eilverfahren (hier: Schulschließung wegen der

  • VG Würzburg, 14.04.2021 - W 8 E 21.510

    Eilverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; Ausnahmegenehmigung für Öffnung eines

    Ergänzend wird noch angemerkt, dass das Gericht bei summarischer (Inzident-)Prüfung keine durchgreifenden Zweifel an der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Regelungen in § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 7 12. BayIfSMV hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2021 - 20 NE 21.609 - juris) zumal die Antragstellerin diesbezüglich nicht substantiiert vorgetragen hat.
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